Vereinsstatuten der Kirchlichen Mitte der

REFORMIERTEN KIRCHEN BERN - JURA - SOLOTHURN


Name und Sitz

Artikel 1 

Der Verein Kirchliche Mitte, gegründet als „ Theologisch-kirchliche Gesellschaft" im Jahre 1859, ist ein Zusammenschluss von engagierten Kirchengliedern, Pfarrerinnen/Pfarrern zum Dienst an den Reformierten Kirchen Bern - Jura - Solothurn. Er stellt sich auf den Glaubensgrundsatz des Bibelwortes 1. Kor. 3.11: 

"Das Fundament ist gelegt; Jesus Christus. Niemand kann ein anderes legen". 

Sitz der Kirchlichen Mitte ist Bern. 


Zweck und Ziel

Artikel 2 

Die Kirchliche Mitte bezweckt vor allem:

  1.  Die Förderung des allgemeinen Interesses an der Landeskirche.
  2. Die Förderung der theologischen Arbeit und Überwindung theologischer Differenzen in evangelischem Sinn und gegenseitiger Liebe (Joh. 13.35).
  3. Die Stellungnahme zu den Anliegen der Kirche und ihrer Organisationen.
  4. Die Unterstützung und Förderung kirchlicher Hilfswerke.

Zu den Aufgaben der Kirchlichen Mitte gehören:

  1. Die Vorbereitung der Synodegeschäfte.
  2. Durchführung von Versammlungen, Organisation von Vorträgen, Aussprachen, Exkursionen usw.
  3. Die Herausgabe eines Mitteilungsblattes.

Die Synodemitglieder bilden die Fraktion der Kirchlichen Mitte in der Kirchensynode Kirche Bern - Jura - Solothurn. 


Mitgliedschaft

Artikel 3 

Der Kirchlichen Mitte kann beitreten, wer ihren Grundsätzen beipflichtet. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und gibt sie der Mitgliederversammlung bekannt. 

 


Austritt

Artikel 4 

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod bzw. Auflösung der Kirchlichen Mitte. 

Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. 

Das austretende Mitglied bleibt für das laufende Kalenderjahr beitragspflichtig. 

Auf Antrag des Vorstandes kann die Hauptversammlung ein Mitglied ausschliessen, das den Interessen der Kirchlichen Mitte entgegenwirkt.


Organe

Artikel 5 

Die Organe der Kirchlichen Mitte sind: 

  • die Hauptversammlung
  • der Vorstand
  • die Revisorinnen/Revisoren

Hauptversammlung

Artikel 6 

Die ordentliche Hauptversammlung findet jedes Jahr im Frühling statt. 

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 

Durch Beschluss des Vorstandes oder auf schriftliches Begehren (unter Nennung der Gründe) von mindestens einem Fünftel aller Mitglieder ist innert acht Wochen eine ausserordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Vorbehalten bleibt Art. 16. 

Stimm- und Wahlrecht Zu den Anlässen der Kirchlichen Mitte können Gäste eingeladen werden, sie besitzen jedoch kein Stimm- und Wahlrecht. 


Aufgaben

Artikel 7 

Die ordentliche Hauptversammlung erledigt folgende Geschäfte:

  1. Genehmigung des Protokolls der letzten Hauptversammlung
  2. Genehmigung des Jahresberichtes der Präsidentin/des Präsidenten
  3. Genehmigung der Jahresrechnung aufgrund des Berichts und Antrages der Revisorinnen/Revisoren
  4. Genehmigung des Tätigkeitsprogrammes
  5. Genehmigung des Voranschlages und Festsetzung des Mitgliederbeitrages
  6. Wahl des Vorstandes, des Präsidiums und der  Revisorinnen/Revisoren
  7. Wahl der Delegationen unter Vorbehalt des Art. 11 c.
  8. Genehmigung und Änderung der Statuten
  9. Beschlussfassung über die Auflösung der Kirchlichen Mitte gemäss Art. 16.

Beschlussfassung

Artikel 8 

Die Hauptversammlung fasst ihre Beschlüsse in offener Abstimmung. Wenn ein Drittel der anwesenden Mitglieder es verlangt, so muss geheim abgestimmt werden. Die Präsidentin/der Präsident stimmt mit, bei Stimmengleichheit steht ihr/ihm der Stichentscheid zu. 


Wahlen

Artikel 9 

Die Wahlen werden in offener Abstimmung vorgenommen, wenn nicht ein Drittel der anwesenden Mitglieder geheime Wahl beschliesst. Im ersten Wahlgang entscheidet das absolute, im zweiten das einfache Mehr. Es ist stets eine Mehrheit notwendig. 


Vorstand Amtsdauer

Artikel 10 

Der Vorstand besteht aus: 

  1. Präsidentin/Präsident
  2. Vizepräsidentin/Vizepräsident
  3. Sekretärin/Sekretär
  4. Kassierin/Kassier
  5. Redaktorin/Redaktor des Mitteilungsblattes
  6. zwei Beisitzerinnen/Beisitzer

Er wird für vier Jahre gewählt und ist wieder wählbar. 

 


Vorstand Aufgaben

 Artikel 11 

Der Vorstand besorgt die laufenden Geschäfte, die Durchführung der Versammlungsbeschlüsse und vertritt die Kirchliche Mitte nach aussen. 

Ein Mitglied des Vorstandes nimmt das Präsidium der Fraktion wahr. 

Der Vorstand befasst sich insbesondere mit:  

  1. der Vorbereitung der Hauptversammlung und der übrigen Veranstaltungen
  2. der Herausgabe des Mitteilungsblattes
  3. der Wahl von Delegationen in Fällen, wo die Hauptversammlung dies nicht rechtzeitig vornehmen kann (siehe Art. 7, Punkt 7).
  4. der Bestellung von Kommissionen für besondere Aufgaben

Revisorinnen / Revisoren

 Artikel 12 

Die beiden Revisorinnen/Revisoren werden für vier Jahre gewählt und sind für eine weitere Amtsdauer wieder wählbar. Sie prüfen die Jahresrechnung und unterbreiten der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht mit Antrag. 


Jahresbeitrag

 Artikel 13 

Der Vorstand befindet über das Inkasso. 


Finanzielles

Artikel 14 

Für die Verbindlichkeiten der Kirchlichen Mitte haftet einzig das 

Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist in jedem Fall ausgeschlossen. 


StatutenÄnderungen

Artikel 15 

Anträge auf Abänderung oder Ergänzung der Statuten müssen dem 

Vorstand bis spätestens vier Monate vor der nächsten Hauptversammlung schriftlich eingereicht werden. 

Statutenänderungen sind nur gültig, wenn sie von zwei Dritteln der an der Hauptversammlung anwesenden Mitglieder gutgeheissen werden. 


Auflösung

Artikel 16 

Die Auflösung der Kirchlichen Mitte kann nur erfolgen, wenn zwei Drittel aller Mitglieder dies verlangen. 

verbleibt bei der Auflösung ein Vermögen, so bestimmt die 

Hauptversammlung über dessen Verwendung. 


Genehmigung

Artikel 17 

Diese Statuten sind an der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. März 2006 in Bern genehmigt worden. 

Sie ersetzen diejenigen vom 20.02.1952, einschliesslich der Ergänzungen vom 14.02.1956 und vom 27.02.1980. 


Die Präsidentin: 

Ruth Ammann

 

Der Sekretär: 

Fritz Schwendener